Edelmetalle kaufen in der Schweiz: Was gilt steuerlich und rechtlich?

Der Kauf von Gold, Silber und anderen Edelmetallen ist für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit zur Vermögenssicherung. Doch neben Preis und Produktwahl stellen sich viele Kundinnen und Kunden auch die Frage: Was muss ich steuerlich oder gesetzlich beachten? Hier geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen in der Schweiz.

Muss ich auf Gold oder Silber Mehrwertsteuer zahlen?

Anlagegold ist in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu zählen Goldbarren sowie viele bekannte Anlagemünzen wie der Krügerrand, Maple Leaf oder das Vreneli. Bei Silber, Platin und Palladium gilt jedoch der reguläre Mehrwertsteuersatz von aktuell 8.1%. Diese Metalle werden steuerlich als Industriemetalle behandelt, auch wenn sie zu Anlagezwecken gekauft werden. Die Mehrwertsteuer ist im Preis solcher Produkte meist bereits enthalten und wird beim Kauf automatisch mit einberechnet.

Ob kleine oder grössere Beträge – wer steuerlich effizient investieren möchte, entscheidet sich häufig für Gold.

Können Edelmetalle in der Schweiz anonym erworben werden?

Ja. In der Schweiz dürfen Edelmetalle bis zu einem Betrag von CHF 15’000 bar und anonym erworben werden. Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Identitätsprüfung durchzuführen – inklusive Vorlage eines amtlichen Ausweises. Zudem müssen die Herkunft der Mittel belegt werden. Diese Regelung basiert auf dem Geldwäschereigesetz (GwG).

Nicht erlaubt ist hingegen, in kurzen Abständen mehrere kleinere Transaktionen unter dem Grenzwert durchzuführen. Dieses Vorgehen nennt man im Fachjargon „Smurfing“ und ist illegal, da die versuchte Umgehung die Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz verletzt.

Muss ich Edelmetalle in der Steuererklärung deklarieren?

Ja, in der Schweiz werden Edelmetalle als Bestandteil des steuerbaren Vermögens betrachtet. Folglich sind sie in der jährlichen Steuererklärung aufzuführen, selbst wenn sie keine regelmässigen Erträge generieren. Die Deklaration erfolgt zum offiziellen Jahresendwert, welcher von den zuständigen Steuerbehörden publiziert wird.

Für Privatpersonen sind Kursgewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen in der Regel steuerfrei, da diese Transaktionen dem Privatvermögen zugerechnet werden. Die Lagerstätte der Edelmetalle – sei es zu Hause, bei einer Drittstelle oder in einem Schliessfach – hat keinen Einfluss auf deren Deklarationspflicht als steuerbares Vermögen.