
Der Kauf von Gold, Silber und anderen Edelmetallen ist für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit zur Vermögenssicherung. Doch neben Preis und Produktwahl stellen sich viele Kundinnen und Kunden auch die Frage: Was muss ich steuerlich oder gesetzlich beachten? Hier geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen in der Schweiz.
Muss ich auf Gold oder Silber Mehrwertsteuer zahlen?
Gold ist in der Schweiz mehrwertsteuerfrei. Silber und Platin sind mehrwertsteuerpflichtig.
Das bedeutet konkret: Anlagegold (Goldbarren sowie bestimmte, international anerkannte Goldmünzen) kann ohne Mehrwertsteuer gekauft werden. Andere Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium unterliegen hingegen der Schweizer Mehrwertsteuer (aktuell 8.1 %).
Damit Gold als steuerbefreit gilt, muss es eine gesetzlich definierte Mindestreinheit aufweisen. Bei Goldbarren liegt diese bei mindestens 995/1000 (99.5 %), bei Goldmünzen in der Regel bei mindestens 900/1000 (90 %) und zusätzlich müssen sie als Anlagegold anerkannt und handelsüblich sein.
Sind Gewinne aus Edelmetallen steuerfrei?
Ja – Gewinne aus Edelmetallen sind für Privatpersonen in der Schweiz in der Regel steuerfrei.
Das bedeutet: Wenn Sie Gold, Silber oder andere Edelmetalle im Privatvermögen halten und später mit Gewinn verkaufen, fällt normalerweise keine Einkommenssteuer auf diesen Gewinn an. Edelmetalle gelten steuerlich als bewegliches Privatvermögen.
Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn Sie als gewerbsmässiger Händler eingestuft werden. In diesem Fall können Gewinne als Einkommen besteuert werden. Eine solche Einstufung kann erfolgen, wenn mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind: sehr häufige Käufe und Verkäufe, kurze Haltedauer (typischerweise unter 6–12 Monaten), Einsatz von Fremdkapital oder ein systematisches, auf Gewinn ausgerichtetes Vorgehen.
Unabhängig davon müssen Edelmetalle im Besitz weiterhin im Rahmen der Vermögenssteuer deklariert werden.
Muss ich Edelmetalle in der Steuererklärung deklarieren?
Ja – Edelmetalle müssen in der Schweiz als Vermögen in der Steuererklärung angegeben werden.
Das bedeutet: Gold, Silber oder andere Edelmetalle gehören zum steuerbaren Vermögen und müssen per Jahresende mit ihrem aktuellen Wert deklariert werden. Massgebend ist in der Regel der Marktwert (z. B. basierend auf dem Edelmetallpreis zum Jahresende).
Auf diesem Wert fällt Vermögenssteuer an, abhängig von Ihrem Wohnkanton und der Höhe Ihres Gesamtvermögens.
Wichtig ist die Unterscheidung: Während der Besitz von Edelmetallen der Vermögenssteuer unterliegt, sind allfällige Gewinne beim Verkauf für Privatpersonen in der Regel einkommenssteuerfrei.
Können Edelmetalle anonym gekauft werden?
Ja – Edelmetalle können in der Schweiz bis zu einem Betrag von CHF 15’000 anonym gekauft werden.
Das bedeutet: Beim Kauf unterhalb dieser Schwelle ist in der Regel keine Identifikation erforderlich. Sie können Edelmetalle also bar und ohne persönliche Angaben erwerben.
Was gilt bei Käufen über CHF 15’000?
Bei Käufen ab CHF 15’000 ist in der Schweiz eine Identifikation gesetzlich vorgeschrieben.
Das bedeutet: Sobald der Betrag erreicht oder überschritten wird, sind wir verpflichtet, Ihre Identität anhand eines gültigen Ausweises (Pass oder ID) festzustellen. Zusätzlich muss das sogenannte Formular A ausgefüllt werden, in dem Sie bestätigen, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist.
Diese Vorgaben basieren auf dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) und dienen der Prävention von Geldwäscherei. Sie gelten unabhängig davon, ob der Kauf im Geschäft oder per Versand erfolgt.
Fazit:
Anlagegold kann mehrwertsteuerfrei gekauft werden, Gewinne sind in der Regel steuerfrei und Edelmetalle lassen sich bis CHF 15’000 anonym erwerben. Gleichzeitig gilt: Der Besitz muss in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden und bei grösseren Beträgen ist eine Identifikation erforderlich.
Wer diese Grundsätze kennt, kann Edelmetalle einfach, transparent und gesetzeskonform kaufen und halten.
Hinweis: Im Einzelfall kann die steuerliche Behandlung von der persönlichen Situation abhängen. Im Zweifel empfiehlt sich eine Abklärung mit einer Steuerfachperson.
