Geldwäschereigesetz

Geldwäschereigesetz (GwG)

Feststellung der wirtschaftlich berechtigen Person(en)

Aufgrund des schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) ist bei Geschäften über CHF 15’000.- der Nachweis der wirtschaftlich berechtigen Person(en) zwingend notwendig. Hierzu erhalten Sie im Anhang Ihrer Bestellbestätigung unser Formular A (Feststellung der wirtschaftlich berechtigen Person(en)).

Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es uns unterschrieben per Post zusammen mit einer beglaubigten Passkopie (welche Ihnen jede Poststelle beglaubigt) zu.

Bei Abholung in unserem Ladengeschäft benötigen wir zur Identifizierung lediglich Ihren Pass oder ID. Eine beglaubigte Passkopie ist in diesem Fall nicht notwendig.

Bei Geschäften unter CHF 15’000.- ist dieser Nachweis nicht notwendig und das Einreichen dieser Dokumente entfällt.

Bitte beachten Sie, dass die Feststellung der wirschaftlich berechtigen Person(en) auch dann notwendig wird, sobald die Summe aller Folgegeschäfte innerhalb eines Kalenderjahres CHF 15’000 übersteigt. Bitte füllen Sie bei Überschreitung der Summe von CHF 15’000 (innerhalb eines Kalenderjahres) das Formular aus und senden Sie es uns unterschrieben per Post zusammen mit einer beglaubigten Passkopie (welche Ihnen jede Poststelle beglaubigt) zu.