Im Zuge der Revision des Geldwäschereigesetzes treten erste Anpassungen per 1.1.2020 in Kraft. So können Bankenedelmetalle (Barren und Anlagemünzen) ab Anfang 2020 nur noch bis 14’999 Franken anonym gekauft werden. Bei höheren Beträgen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den Kunden zu identifizieren, seine wirtschaftliche Berechtigung festzustellen sowie den Verkauf zu dokumentieren.
Nebst dem leicht höheren administrativen Aufwand bringt die neue Regelung aber auch Vorteile, so zum Beispiel die bessere Nachweisbarkeit und die klare Dokumentation Ihres Edelmetallbesitzes im Falle von Verlust oder Diebstahl.
Die Informationen zur erwähnten Gesetzesänderung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-75603.html