Anonymitätsgrenze sinkt von 25’000 auf 15’000 Franken

Im Zuge der Revision des Geldwäschereigesetzes treten erste Anpassungen per 1.1.2020 in Kraft. So können Bankenedelmetalle (Barren und Anlagemünzen) ab Anfang 2020 nur noch bis 14’999 Franken anonym gekauft werden. Bei höheren Beträgen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den Kunden zu identifizieren, seine wirtschaftliche Berechtigung festzustellen sowie den Verkauf zu dokumentieren. Nebst dem leicht höheren…